Praxis
Dipl.-Psych. Thomas Busse

Psychodiagnostik | Forensische Begutachtung | Psychotherapie


Derivate

Institut für Forensische Ethnologie Karlsruhe (IFEK)

Das Institut ist angegliedert an eine überregional tätige forensisch-psychologische Praxis, welche innerhalb der vergangenen Jahre mehr als 2000 Gutachten für Gerichte und Staatsanwaltschaften innerhalb der BRD erhoben hat.

Der innerhalb der vergangenen zwanzig Jahre gestiegene Anteil an Ausländern und Aussiedlern an der Bevölkerung der BRD stellt nicht zuletzt an die Entscheidungsträger innerhalb der Justiz veränderte Anforderungen.

So sind derzeit etwa ein Viertel der in der BRD verurteilten Straftäter nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.

Bei der Beurteilung von Straftätern oder auch von Zeugen mit unterschiedlicher kultureller Prägung genügt es nach unserer Erfahrung häufig nicht mehr, allein die etwa aus der Psychologie und Psychiatrie bekannten Maßstäbe anzulegen, insbesondere, wenn es um die Frage der Glaubhaftigkeit oder die Problematik der §§ 20, 21 StGB geht.

Ethnologische Komponenten, welche das Auftreten eines Beschuldigten oder Zeugen bei Gericht, seine tatspezifische Wahrnehmung, sein Unrechtbewußtsein oder seine Fähigkeit, auf Handlungsalternativen zurückzugreifen, oft nachhaltig beeinflussen, werden nach unserer Erfahrung mitunter nicht hinreichend berücksichtigt.

Immer wieder gibt es Fallkonstellationen, in denen es allein mit psychologischen/psychiatrischen Methoden nicht befriedigend gelingt, etwa eine Straftat transparent zu machen.

Eine Sensibilität für diese Problematik auf Seiten der Justiz ist zweifellos gegeben. Aufgrund der Vielzahl vorhandener Ethnien fällt es den Richtern und Staatsanwälten in der Regel jedoch außerordentlich schwer, gegebenenfalls einen geeigneten Sachverständigen zu finden.

Vor diesem Hintergrund lag es nahe, ein Institut zu gründen, welches forensisch relevantes ethnologisches Wissen zusammenträgt und den Entscheidungsträgern innerhalb der Justiz in geeigneter Form zugänglich macht.

Dies ist im Jahr 2005 dann auch geschehen. Inzwischen haben sich mehr als 60 Ethnologen mit unterschiedlichen wissenschaftlichen bzw. regionalen Schwerpunkten dem Institut angeschlossen. Somit können einschlägige Begutachtungen innerhalb der gesamten BRD jeweils sehr zeitnah durchgeführt werden.

Unter ökonomischem Aspekt besonders bewährt hat sich dabei das Angebot des Instituts an die Gerichte und Staatsanwaltschaften, einschlägige Verfahrensakten zunächst auf das Vorhandensein ethnologisch relevanter Anknüpfungstatsachen hin zu prüfen und erst danach eine Empfehlung hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise zu geben.

Unabhängig davon steht das Institut den Richtern und Staatsanwälten zur Erörterung entsprechender Fallkonstellationen selbstverständlich jederzeit gerne für telefonische Beratungen zur Verfügung.

Bei der Forensischen Ethnologie handelt es sich derzeit noch um eine Pionierwissenschaft, vergleichbar etwa mit der Forensischen Psychiatrie/Psychologie vor wenigen Jahrzehnten. Das Institut steht dabei auch im Austausch mit maßgeblichen Lehrstühlen innerhalb der BRD und ist bemüht, zur Beantwortung juristischer Fragestellungen entsprechende wissenschaftliche Standards zu entwickeln. Hierzu sind mittelfristig auch Evaluationen geplant.

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